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Press Release

"Unkontrollierte Risiken vermeiden!"

July 21, 2014

Ludger Reffgen, Mitglied der Geschäftsführung, und Thorsten Krug, Legal Counsel GE Capital Fleet Services, zur komplizierten Haftung bei Unfällen -- so sichern sich Flotten-Chefs und Firmenleitung ab

Unfälle sind im Flottenbereich leider ein völlig unterschätztes Thema. Hier geht es bisweilen nicht nur um verbeultes Blech, sondern im Ernstfall auch um körperliche Schäden. Es werden oft Haftungsfragen aufgeworfen, an die im Vorfeld niemand im Unternehmen gedacht hat. Ein Beispiel: Der Außendienst-Monteur erleidet schwere Verletzungen, weil seine Ladung im Kombi oder Transporter nicht richtig gesichert war und beim Unfall nach vorne geschleudert wurde. Wer haftet für die Schäden an der Gesundheit des Mitarbeiters? Laut Gesetz zunächst nicht der Fahrer, sondern der Halter! Und der Halter ist das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführung. Alles nur ein Thema für die Versicherung? Ein Trugschluss.

Damoklesschwert „Regress"
Der geschädigte Monteur wird Leistungen des Versicherers, der Berufsgenossenschaften und der Krankenkasse erhalten. Diese nehmen Dritte wegen schuldhafter Pflichtverletzungen in Regress. Bei oben stehendem Beispiel wird die Frage lauten, ob denn niemand den Fahrer in Sachen Ladungssicherheit unterwiesen hat. Der Arbeitgeber als Halter tut gut daran, genau das zu organisieren und eine entsprechende Einweisung im Sinne des Arbeitsschutzes auch sorgfältig zu dokumentieren. Erst dann ist gewährleistet, dass der Fahrer nicht fahren darf, wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist. Und dass somit das Damoklesschwert „Regress" für den Arbeitgeber stumpf ist.

Doch der Arbeitsschutz ist nicht die einzige Problematik. Weiteres Beispiel: Darf das Unternehmen einem Mitarbeiter ein Fahrzeug überlassen, obwohl es wissen könnte oder wissen müsste, dass dieser Mitarbeiter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist -- selbst wenn es sich um den Vorstand handelt? Sicher nicht. Aber welche Regularien gibt es in der Firma, die eine Fahrt ohne Führerschein verhindern und somit Regressansprüche umgehen? Oder: Darf das Unternehmen einem Mitarbeiter ein Fahrzeug überlassen, das nicht auf den richtigen Saison-Reifen steht? Bestimmt nicht. Gibt es also klare Anweisungen, wann welche Fahrzeuge mit welcher Bereifung benutzt werden dürfen? Und wenn nicht: Wer haftet, wenn der Mitarbeiter mit Sommerreifen auf Schnee und Eis aus der Kurve fliegt? Die Liste der Risiken lässt sich endlos fortsetzen -- vom Handygebrauch am Steuer bis zur Genehmigung von Dienstfahrten mit Privatwagen, die womöglich nicht verkehrssicher sind.

Haftung ist essenzielles Thema
Daran sieht man, dass die Haftung im Ernstfall für Flottenmanager und Unternehmensleitung ein ganz essenzielles Thema ist. Eine Herausforderung, die ohne klare interne Regeln und Unterstützung durch erfahrene Dienstleister schnell juristische Folgen und Kosten nach sich ziehen kann.

Nochmals: In den Augen des Gesetzgebers und der gängigen Rechtsprechung haftet meistens das Unternehmen für die Folgen einer mangelhaften Organisation zur Unfall-Prävention. In zahlreichen Fällen sind die Geschäftsführer, Vorstände oder Inhaber persönlich verantwortlich. Insbesondere dann, wenn sie nicht das in ihrer Macht Stehende getan haben, um Schadensfälle zu vermeiden -- zum Beispiel durch konkrete Arbeitsanweisungen, Handbücher oder Kfz-Ordnungen, sogenannte Car Policies, die im Unternehmen verpflichtend und bekannt sind. Daher lautet die Devise: unkontrollierte Risiken vermeiden.

Klarheit schafft Rechtssicherheit
Sowohl für die Unternehmensverantwortlichen als auch für die Fuhrparkleiter sind deshalb klare Beschreibungen der Aufgaben rund um die Kfz-Nutzung der Mitarbeiter erforderlich. Wir empfehlen daher jedem Fuhrparkleiter, alle Anweisungen und Aufgaben umfassend, praktikabel, sorgfältig und detailliert beschrieben zu dokumentieren. Ebenso muss klar sein, welche Aufgaben an wen verantwortlich delegiert werden. Zahlreiche Prozesse kann man zum Beispiel an die Leasinggesellschaft outsourcen. Für andere Prozesse gibt es eventuell weitere Dienstleister. In jedem Fall aber erfordert das Management eines Fuhrparks heute die Beachtung sehr vieler Details. Gegen die Kosten aus Streitfällen kann sich der Fuhrparkmanager mit einer Fuhrparkleiter-Rechtsschutzversicherung, ggf. auch mit einer Haftpflichtversicherung absichern. Der kompetente Dienstleister berät in allen Risikofragen und gibt Handlungsempfehlungen, hilft aber auch bei der Auswahl einer Fuhrparkleiter-Rechtsschutzversicherung.

Über GE Capital in Deutschland:
GE Capital bietet als Partner mittelständischer Unternehmen ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen u. a. in den Bereichen Factoring, Leasing, Investitionskredit, Lagerfinanzierung und Fuhrparkmanagement an. Als Teil des GE-Konzerns verbindet GE Capital die Vorteile eines Global Players mit jahrzehntelanger Expertise und exzellenten Kenntnissen des deutschen Marktes. Kunden von GE Capital profitieren von dem immensen Know-how, dem Erfahrungsschatz und der Finanzkraft des Gesamtkonzerns. Unser hersteller- und bankenunabhängiges Produktportfolio erlaubt uns eine neutrale Beratung, welche immer individuell auf die Märkte und Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten ist.

Birgit Gehring
GE Capital Germany
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